1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1. Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2. Mit Annahme der ersten Lieferung bzw. Warenübernahme erkennt der Kunde die ausschließlich Gültigkeit der Bedingungen der TerraCom Datentechnik an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen betreffend des erteilten Auftrags.
2. Angebot, Vertragsabschluß
2.1. Alle Angebote der TerraCom Datentechnik sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen bis zur endgültigen Rechnungsstellung.
2.2. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung bei der TerraCom Datentechnik. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten der TerraCom Datentechnik sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3. Die in Katalogen Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Modelle, Ausstattungen, Gewichte, Maße, Leistungen und Preise sind nur Richtwerte und können Anderungen unterliegen. Sie werden erst dann verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz der TerraCom Datentechnik ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.
2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die ausgewiesenen Preise ab Lager der TerraCom Datentechnik zzgl. der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen sowie sonstige Versandkosten und, bei Lieferung ins Ausland, Steuern und Zölle, nicht mit ein. Preise an Wiederverkäufer verstehen sich immer zzgl. Mehrwertsteuer.
2.5. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
2.6. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Kunden ein einfaches, uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
3. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
3.1. Lieferfristen- und -termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung der TerraCom Datentechnik, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig ohne das es einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf.
3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die TerraCom Datentechnik bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt hat. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden.
3.3. Krieg, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, mangelnde Eigenbelieferung und höhere Gewalt befreien die TerraCom Datentechnik für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, kann die TerraCom Datentechnik vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
3.4. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der TerraCom Datentechnik durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, daß die TerraCom Datentechnik einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
3.5. Jeglicher Schadensersatzanspruch wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und aller sonstigen Gewährleistungsansprüche, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.6. Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, erfolgt der Versand durch die TerraCom Datentechnik nach ihrem eigenem Ermessen.
3.7. Alle Lieferungen gehen auf die Gefahr des Kunden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.
3.8. Die Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager Dülmen. Die TerraCom Datentechnik ist berechtigt hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen wird.
3.9. Eine Rückname gelieferter Waren erfolgt nur mit ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der TerraCom Datentechnik. Für den Fall der Rücknahme kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes, mindestens aber 15,00 €, zzgl. des gültigen Mehrwertsteuersatzes erhoben werden. Der Kunde trägt die Kosten für eine eventuelle Aufarbeitung zurückgenommener Waren.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge bei übernahme der Ware rein-netto zur Zahlung sofort fällig und zwar entweder in Bar, Bankscheck, oder Euroschecks in Höhe der landesspezifischen, bankmäßig abgesicherten Summe. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.2. Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks / Wechsel entgegengenommen, gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs. Ist die Zahlung mit Skonto vereinbart, gilt die Zahlung durch Wechsel nicht als Barzahlung und schließt einen Kassoskonto-Abzug aus. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.
4.3. Alle Zahlungen sind direkt an die TerraCom Datentechnik zu leisten. Mitarbeiter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt. Die TerraCom Datentechnik ist zur Abtretung der Forderungen aus Geschäftsbeziehungen berechtigt.
4.4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen ist die TerraCom Datentechnik auch ohne Anmahnung des Betrages berechtigt, Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten, bleibt vorbehalten.
4.5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der TerraCom Datentechnik Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig und zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei überschreitung von Zahlungszielen ist die TerraCom Datentechnik berechtigt von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, sicherheitshalber die Herausgabe der von der TerraCom Datentechnik gelieferten Ware zu fordern, sowie eventuell bei der TerraCom Datentechnik befindliche Ware, gleichgültig ob zwecks Reparaturen oder zu Garantieleistungen, auch wenn diese von anderen als den fälligen Lieferungen stammen, bis zur Zahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten, oder nach Ermessen der TerraCom Datentechnik zum Zeitwert gutzuschreiben, um damit die fällige Forderung zu mindern.
4.6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die TerraCom Datentechnik zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die TerraCom Datentechnik behält sich ausdrücklich an allen von ihr gelieferten Waren das erweiterte Eigentumsrecht vor und zwar bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn vom Kunden der Kaufpreis für die Einzellieferung bezahlt worden ist.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der TerraCom Datentechnik stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen an der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltware und in Miteigentum der TerraCom Datentechnik stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für sie zu verwahren und ausreichend zu versichern. Eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis zu vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet.
5.3. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen die TerraCom Datentechnik Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumanteils der TerraCom Datentechnik an den verkauften oder vermieteten Waren zur Sicherung an die TerraCom Datentechnik ab. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung der Ware. Auf Verlangen der TerraCom Datentechnik hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der TerraCom Datentechnik stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an die TerraCom Datentechnik abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
5.4. Tatsächlich oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltware, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen, sind der TerraCom Datentechnik unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die TerraCom Datentechnik gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Garantiezeit von 6 Monaten, daß die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern, sowie etwaige von uns ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende Garantie wird nur bei ausdrücklich schriftlicher Zusicherung gewährt, etwaige anderslautende Angaben in den Unterlagen von Herstellern oder Vorlieferanten sind unwirksam. Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern verpflichtet sich die TerraCom Datentechnik unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der 6 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst zu erbringen.
6.2. Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung beim Kunden, zu rügen, nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterläßt der Kunde eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen.
6.3. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung es sei denn, daß der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.
6.4. Bei berechtigter und begründeter Mängelrüge ist die TerraCom Datentechnik zur Behebung des Mangels unter Ausschluß jeglicher weiterer Ansprüche des Kunden, zur Instandsetzung, Ersatz- oder Nachlieferung, oder zur Gutschrift des Warenwertes nach ihrer Wahl berechtigt. Der TerraCom Datentechnik steht es zu, die Durchführung der Nachbesserung ganz oder teilweise einem ihrer Vorlieferanten bzw. geeignetem Fachhändler oder einer Servicewerkstatt ihrer Wahl zu übertragen.
6.5. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der TerraCom Datentechnik die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verwehrt er diese, so ist die TerraCom Datentechnik von der Mängelhaftung befreit.
6.6. Das Recht auf Minderung oder Wandlung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligen Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, nicht behoben werden konnte. Weiterführende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
6.7. Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit allem Zubehör (Kabel, Software etc.) versichert an die TerraCom Datentechnik gesandt wird. Die Ware muß frei eintreffen und wird von der TerraCom Datentechnik unfrei wieder ausgeliefert. Der Austausch erfolgt ausschließlich erst nach Erhalt der defekten Teile. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne die Vorlage der Abrechnungs- bzw. Lieferscheinkopie ist kein Austausch möglich.
6.8. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Austauschteile gehen in das Eigentum der TerraCom Datentechnik über.
6.9. Die Gewährleistungs- und/oder Garantiepflicht der TerraCom Datentechnik ist ausdrücklich ausgeschlossen bei - unsachgemäßer Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und öffnen von Geräten. - Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unterlassener oder unsachgemäßer Wartung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischer Einflüsse entstehen. - unsachgemäß vorgenommenen änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter. - Schäden, die durch den Anschluß an Zusatzgeräte, Erweiterungskarten oder äußere Einflüsse entstehen. - Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie Druckköpfe, Farbbänder, und Toner sowie Halbleiter) - Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. - Software, bei der die Verpackung durch den Kunden geöffnet wurde. Ebenso ist hier ein Umtausch ausgeschlossen.
6.10. Ergibt die überprüfung eines angezeigten Mangels, daß ein Gewährleistungs- / Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der überprüfung zu den jeweiligen Sätzen der TerraCom Datentechnik sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Kunden.
7. Export
Der Export der durch die TerraCom Datentechnik gelieferten Ware außerhalb Europas und in die Länder, die deutschen und/oder COCOM-Beschränkungen unterliegen, bedarf der schriftlichen Einwilligung der TerraCom Datentechnik, unabhängig davon, daß der Kunde für das Einholen jeglicher Ein- und Ausfuhrgenehmigung selbst zu sorgen hat. Eine Haftung für ungewollten Export in diese Länder ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
TerraCom Datentechnik erfasst, verarbeitet und nutzt die Daten von Interessenten und Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu folgenden Zwecken: 1. Durchführung des rechtsgeschäftlichen Verhätnisses, 2. Kundenberatung und 3. Kundeninformation. Entfällt die Zweckbestimmung, werden die personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, gesetzlich vorgeschriebene handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen untersagen dies ausdrücklich.
9. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
9.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftliche Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand Dülmen, auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozeß.
Stand: 01.02.2014